1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge die zwischen Mieter und Vermieter vertreten durch SelfieAlarm Inhaber: Vanessa Chudalla, Robert-Bosch-Str. 5, 74547 Untermünkheim, die über die Homepage www.SelfieAlarm.de oder per eMail info@selfiealarm.de geschlossen oder schriftlich anerkannt wurden.
2. Mietgegenstand
Als Gegenstand des Mietvertrages befindet sich die Vermietung von Fotoboxen in verschiedenen Preiskategorien sowie Dienstleistungen in verschiedenem Umfang von der SelfieAlarm-Fotobox, SelfieAlarm-Spiegel, SelfieAlarm-Alternative und weiterem Fotobox-Equipment, Event- & Party-Equipment wie: Candy-Bar, Salty-Bar, Donat-Wall, XXL-Leuchtbuchstaben, Hüpfburgen, Boote und Essensmaschinen wie: Kaffee Maschine, Popcorn Maschinen und Schokobrunnen und weitere Mietobjekte die auf der Homepage www.selfiealarm.de oder auf weiteren Portalen von SelfieAlarm angeboten werden. Im Weiteren werden alle oben genannten Miet-Objekte als „Mietgegenstände“ bezeichnet.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Mieter stellt vorab schriftlich auf elektronischem Kommunikationsweg (Kontaktformular, eBay-Kleinanzeigen, eMail, SMS, Social Media, Telefonisch) eine Terminanfrage, welche vom Vermieter SelfieAlarm auf Verfügbarkeit geprüft wird. Bei Verfügbarkeit wird dem Mieter ein Buchungslink mit einem unverbindlichen Angebot (Lieferumfang, genannter Veranstaltungsort bei Terminanfrage, Mietdauer und Preis) mitgeteilt. Das Angebot ist 14 Tage gültig und endet, wenn das Mietobjekt währenddessen von einem anderen Mieter verbindlich gebucht wurde bzw. kein weiteres Mietobjekt verfügbar ist oder das Angebot durch SelfieAlarm per elektrischem Kommunikationsweg zurückgezogen wurde.
Durch das Ausfüllen des Buchungsformulars und der Akzeptierung der AGBs, wird das Angebot vom Mieter angenommen und verbindlich gebucht. Der Vermieter SelfieAlarm sendet dem Mieter spätestens nach fünf Werktagen eine Buchungsbestätigung oder eine Buchungsabsage zu.
4. Preise
Alle Preise sind Endverbraucherpreise in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis für die Mietung der SelfieAlarm Mietgegenstände ist dem Mieter vor Vertragsabschluss bekannt.
5. Zahlungsvereinbarung
Der Mieter hat den vereinbarten Preis, je nach Vereinbarung „Bar bei Aufbau“, „Vorab per Vorkasse“ oder „per Rechnung“ binnen 14 Tage nach Mietdatum (nur für Firmenkunden) zu begleichen. Bei Vorkasse muss das Geld spätestens am Tag vor der Veranstaltung dem Konto von SelfieAlarm gutgeschrieben worden sein. Kann vom Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt kein Geldeingang festgestellt werden, behält sich der Vermieter SelfieAlarm das Recht vor, die SelfieAlarm Mietgegenstände nicht aufzubauen und den vollen Preis zu berechnen. Bei Mietgegenständen die durch den Kunden abgeholt und in Eigenleistung aufgebaut werden, muss die Zahlung in Rechnungssumme per Vorkasse vom Konto des hinterlegten Mieters erfolgen. Sollte eine Kaution vereinbart sein, wird diese Bar bei Abholung bezahlt und bei vollständiger Rückgabe und ohne festzustellende Sachmängel Bar bei Rückgabe wieder ausgehändigt.
6. Mietgebiet / Einzugsgebiet
Der Mieter teilte bei der Terminanfrage den Veranstaltungsort mit. Wurde der Veranstaltungsort nicht mitgeteilt, geht SelfieAlarm davon aus, dass der Veranstaltungsort im Mietbereich liegt. Der Mietbereich liegt in einem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland, der Umkreis liegt jeweils ca. 30km von Untermünkheim 74547. Der Veranstaltungsort wird vor Vertragsabschluss von SelfieAlarm geprüft und dem Mieter wird mitgeteilt, ob ggf. zusätzliche Kosten anfallen. Bei anfallenden Mehrkosten muss SelfieAlarm den Mieter vorab informieren. Sollte sich der Veranstaltungsort nach Bekanntgabe vom Mieter ändern, muss eine erneute Kosten-Prüfung durchgeführt werden. Bei einer Selbstabholung durch den Kunden ist der Veranstaltungsort trotzdem mitzuteilen, der Veranstaltungsort muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
7. Anlieferung / Selbstabholung / Mietdauer
7.1 Anlieferung und Abholung:
Der Mietbeginn der SelfieAlarm-Mietobjekte beginnt bei Anlieferung an den Veranstaltungsort und endet bei Abbau. Die Auf- und Abbau Uhrzeiten werden individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und auf elektronischen Weg explizit bestätigt. Eine pauschale Aufbauzeit pro Mietobjekt beträgt eine Stunde. Der Mieter / Vermieter ist verpflichtet, mehrere mögliche Anlieferungs- und Abbauzeiten am Mietdatum mitgeteilt zu haben. Spätestens 72 Stunden vor dem Mietdatum müssen die Auf- und Abbau Zeiten vereinbart sein (falls nichts anderes explizit vereinbart wurde). Der Auf- und Abbau kann bis zu einem Tag vor und nach dem Mietdatum erfolgen, wenn nicht anderes vereinbart und dies durch SelfieAlarm bestätigt wurde. Der Späteste Abbau durch SelfieAlarm erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, in der Nacht um 01:30Uhr, der früheste am folgetag Abbau ab 7:30 Uhr. Ein Abbau an Sonn- und Feiertagen erfolgt spätestens bis 12:00 Uhr.
Die mit dem Mieter vereinbarten Auf- und Abbauzeiten können sich seitens SelfieAlarm wegen der Anfahrt an den Veranstaltungsort ggf. verschieben. Sollte sich der Auf-/Abbau-Termin mehr als 15 Minuten verzögern, wird der Mieter umgehend von SelfieAlarm informiert.
7.2 Mietdauer: Selbstabholung
Sollte eine dritte Person die Mietgegenstände abholen, muss der Name dieser Person vorab vom Mieter über einen schriftlichen Kommunikationsweg an SelfieAlarm mitgeteilt werden. Die dritte Person muss sich mit einem offiziellen Dokument wie Ausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können. Die dritte Person erklärt sich bereit, dass eine Kopie des Dokumentes in Schwarzweiß durchgeführt wird, bei Rückgabe wird dieses Dokument fachgerecht vernichtet.
7.2.1 Zahlungsinformation
Bei Selbstabholung erfolgt die Zahlung per Vorkasse vom Konto des Mieters (vgl. 5).
7.2.2 Kaution / Person
Die Kautionshöhe wurde beim Angebot mitgeteilt und ist bei Abholung in Bar zu hinterlegen.
Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietobjekts an die rückgebende Person ausgehändigt, solang die Mietgegenstände vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wurden.
7.2.3 Lager-/ Standort Mitteilung
Sollten dem Mieter vom Vermieter mehrere Abholstandorte angeboten worden sein, muss der Mieter dem Vermieter spätestens zwei Wochen vor Mietdatum den Abhol-/Rückgabestandort mitteilen.
7.2.4 Ab-/Rückgabe Zeitraum
Beim Angebot wurde dem Mieter mitgeteilt an welchen Tagen das Mietobjekt abgeholt-/zurückgebracht werden kann. Eine Abholung oder Rückgabe des Mietobjekts am Wochenende ist nur bedingt möglich und an Feiertagen nur nach Vereinbarung. Die Auf- und Abbau Uhrzeiten werden individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und auf elektronischen Weg explizit bestätigt. Der Mieter / Vermieter ist verpflichtet, mehrere mögliche Abhol- und Rückgabezeitpunkte im möglichen Zeitraum mitgeteilt zu haben. Spätestens 72 Stunden vor dem Mietdatum müssen die Auf- und Abbau Zeiten / Tag vereinbart sein (falls nichts anderes explizit vereinbart wurde).
7.2.5 Verspätungen
Die mit dem Vermieter vereinbarten Ab- und Rückgabezeiten können sich seitens des Mieters wegen der Anfahrt an den Abhol-/Rückgabestandort verschieben. Sollte sich der Ab- und Rückgabezeitenpunkt mehr als 15 Minuten verzögern, ist der Vermieter SelfieAlarm umgehend vom Mieter zu informieren.
7.2.6 Transport/Auf-/ Abbau
Der Vermieter ist verpflichtet eine Auf- & Abbau Anleitung auszuhändigen oder ein Auf-/Abbau Video-Link zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist für einen sicheren/trockenen Transport verantwortlich. Die Mietobjekte dürfen, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich im Innenbereich platziert werden.
8. Übergabe
SelfieAlarm verpflichtet sich, dass die Mietobjekte in einwandfreiem Zustand geliefert / übergeben werden und ggf. Mängel genannt werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle Artikel im angelieferten / übergebenen Zustand zurückzugeben. Alle Mietgegenstände sind vom Mieter oder einer Dritten bestimmten Person, vor Ort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Ist eine Übergabe an den Mieter oder die dritt-genannte Person nicht möglich, haftet der Mieter bei Verlust/ Beschädigungen der SelfieAlarm Mietgegenstände.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich bei Buchung eines Mietobjektes dem Vermieter, spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn bei Lieferung die Auf- und Abbauuhrzeit und bei Selbstabholung die Ab- und Rückgabezeiten mitzuteilen. (vgl. 7)
Alle Mietobjekte dürfen ausschließlich in einem wettergeschützten Bereich am Veranstaltungsort aufgebaut und genutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen. Sollten die Mietobjekte über Nacht in der Veranstaltungslocation aufgestellt bleiben, müssen die Räumlichkeiten abgeschlossen sein.
9.1 Zusätzliche Pflichten für Fotobox Mieter
Der Mieter muss dem Vermieter spätestens 72 Stunden vor dem Event den Hintergrund und das Drucklayout mit entsprechendem Beschriftungstext für den Sofortdruck, mitgeteilt haben.
Der Mieter verpflichtet sich, dass ausreichend Platz zum Aufbau für die Fotobox vorhanden ist, mindestens 2,5x2,5m (LxB) sowie ein 220-230V Stromanschluss (normale Steckdose, kein Generator Strom) in unmittelbarer Nähe und ein Tisch für die Accessoires vorhanden sind.
9.1.1 Mitteilung bei Auf-/Abbau Platzierung der Fotoboxen
Der Mieter muss bei verbindlicher Buchung die Vermieter darüber informieren, wenn die vorgesehene Platzierung der Mietobjekte ausschließlich über Treppen / Stufen zu erreichen ist.
10. VERLUST/BESCHÄDIGUNGEN an Entgegenständen
Sollte an den Mietgegenständen etwas nicht funktionsfähig, beschädigt sein oder fehlen, so sind die Mietgegenstände in kompletter Höhe des Wertes zu ersetzen.
11. UNVOLLSTÄNDIGE LEISTUNGSERBRINGUNG
Im Falle, dass die erbrachte Leistung seitens SelfieAlarm nicht vollständig sind, beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten bereits bezahlten Mietpreis vom Mieter. Darüber hinaus, sind Ansprüche vom Mieter ausgeschlossen.
12. Widerrufsrecht für den Mieter
Der Mieter kann bis vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag widerrufen, jedoch spätestens 14 Tage vor dem Mietdatum. Damit der Widerruf ausgeübt werden kann, muss dies vom Mieter schriftlich erfolgen z.B. durch einen Brief an: SelfieAlarm, Robert-Bosch-Str.5, 74547 Untermünkheim oder per E-Mail an: info@selfiealarm.de, mit dem Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Mieter kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
13. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat SelfieAlarm Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei SelfieAlarm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei einem Widerruf sind die Stornogebühren zu beachten.
14. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Adresse:
SelfieAlarm
Inhaber: Vanessa Chudalla
Robert-Bosch-Str. 5
74547 Untermünkheim
Oder per E-Mail: info@selfiealarm.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
___________
(*) Unzutreffendes streichen.
15. Stornokosten / Vertragsbruch
Löst der Mieter den geschlossenen Vertrag auf oder werden Pflichten des Mieters verletzt fallen folgende Kosten in maximaler Höhe des Mietpreises trotz nicht erbrachter Leistung an:
Bis zu 6 Wochen vor dem Mietdatum in Höhe von 20 % vom Mietpreis
Bis zu 4 Wochen vor dem Mietdatum in Höhe von 50% vom Mietpreis
Bis zu 2 Wochen vor dem Mietdatum in Höhe von 80 % vom Mietpreis
Bis zu 1 Woche vor dem Mietdatum in Höhe von 100 % vom Mietpreis
Jede Stornierung wird vom Vermieter auf elektronischen Kommunikationsweg bestätigt.
15.1 Kostenfreie Stornierung aufgrund von Corona Virus
Sollte aufgrund von Corona Virus im Vorfeld die Location / Gemeinde / gesetzliche Änderungen eure Veranstaltung untersagen oder erkrankt das Brautpaar / Geschwister oder Eltern und eure Veranstaltung muss aus diesem Grund im Vorfeld komplett abgesagt werden, fallen für alle gebuchten Mietobjekte keine Storno-Gebühren an!
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Nachweise vom Mieter anzufordern und bereits erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.
15.2 Weitere Stornokosten / Vertragsabbruch Bedingungen für Fotobox Mieter
Wurden vom Vermieter zum Zeitpunkt des Stornos / Vertragsbruch Leistungen erbracht wie: Layouterstellung, Bestellung von Hintergründen auf Kundenwunsch oder Dienstleistungen, die dem Vermieter Kosten verursacht haben, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
15.3 Hüpfburg Stornokosten - Schlecht Wetter
-
16. Haftungsausschluss
Ab Übergabe der SelfieAlarm Mietgegenstände haftet der Mieter für Verlust/ Schäden die durch Ihn oder Dritte an den Mietgegenständen und sämtlichem weiterem SelfieAlarm-Equipment sowie Sach- und Personenschäden. Der Mieter hat selbst zu prüfen, ob seine Versicherung evtl. Schäden übernimmt.
17. Urheber- und Nutzungsrechte
SelfieAlarm übernimmt keine Haftung für entstandene Bildmaterialien und Urheberrechte Dritter während der Mietdauer, zudem sind Schadensersatzansprüche gegen SelfieAlarm soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
18. Datenschutz
SelfieAlarm verwendet Daten vom Mieter und erstellte Bilder während der Veranstaltung nur für eigene Zwecke. Es werden keine Daten an Dritte (privat Personen oder Firmen) verkauft oder für Werbezwecke zur Verfügung gestellt ohne schriftlicher Einverständniserklärung des Mieters.
19. Gerichtsstand
Alle geschlossenen Verträge werden ausschließlich mit Personen/ Firmen mit Wohn/Firmensitz in Deutschland getätigt, es gilt ausschließlich das deutsche Recht mit Firmengerichtstand in Stuttgart.
Aktualisiert am 25.06.2024